Warum eine einfache Bedingung zu besseren Studenten führen würde
Von A. Straube und dr. S. Straube
- Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, muss die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin neu geregelt werden.
- Statt ein testbasierten Zulassungsverfahren einzuführen, wäre es sinnvoll das bereits geforderte Pflegepraktikum von 3 auf 12 Monate zu verlängern und an den Beginn des Studiums zu setzen.
- Bewerber müssten ein Jahr in einer Klinik arbeiten. Dadurch würden sie erfahren, ob sie überhaupt für eine medizinische Tätigkeit geeignet sind. Gleichzeitig würde aber auch der Notstand beim Pflegepersonal gemildert werden.
Arbeitsstress und Ärztemangel
Im Dezember 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bestehende Methode zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin überarbeitet werden muss. Das bisherige System mit Numerus Clausus soll durch eine noch nicht näher festgelegte Alternative abgelöst werden. Durch diesen Wechsel bietet sich die Gelegenheit das Auswahlverfahren effizienter und praxisorientierter zu gestalten.
Dabei handelt es sich um ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Der Ärztemangel wird immer wieder als Problem benannt und beunruhigt große Teile der Bevölkerung, insbesondere ländliche Gebiete sind hiervon betroffen. Es ist dringend notwendig die Ausbildung auch auf diese Anforderung auszurichten.
Der Öffentlichkeit weniger bekannt ist die große Unzufriedenheit vieler Mediziner mit ihrem Arbeitsplatz. Häufig wird von Studenten unterschätzt wie belastend ihr Arbeitsfeld eigentlich ist. Neben den nötigen Fachwissen wird auch eine große Sozialenkompetenz im Umgang mit Patienten, Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten verlangt. Dazu kommt der körperliche und psychische Stress regelmäßig Entscheidungen über Tod oder Leben treffen zu müssen. Zwar ist die Abbrecherquote während des Studiums gering, weil man zu einem so späten Zeitpunkt die Ausbildung lieber beendet als abbricht. Doch häufen sich die Fälle von Medizinern die nach dem Studium ein anderes Beschäftigungsfeld suchen. Die großen Investitionen, die in ihre Ausbildung fließen, sind damit verschwendet. Daher muss sichergestellt werde, dass die zugelassenen Studenten wissen, welche Arbeit sie erwartet und dafür ausreichend belastbar sind.
Mangelhafte Methoden: Schulnoten und Tests
Die bisherigen Methoden sind nicht geeignet die neuen Forderungen zu erfüllen.
Der Numerus Clausus war schon lange in der Kritik. Zwar war er eine funktionale Beschränkung, allerdings sagen die Abiturnoten nichts über die für einen Mediziner notwendigen Fähigkeiten aus. Selbst sachverwandte Themen wie Biologie oder Chemie sind davon betroffen; die Inhalte des gymnasialen Unterrichts decken sich kaum mit denen des Studiums.
Ähnlich ist das Problem bei separaten Tests. Zwar kann das Wissen besser kontrolliert werden, die Belastungsfähigkeit und die Sozialkompetenz bleiben aber ungeprüft.
Ein Praktikum als Lösung
Unsere Empfehlung wäre es daher ein 1-jähriges Pflegepraktikum, mit Entlohnung, zur Voraussetzung für ein Medizinstudium zu machen. Auf diese Weise würden die Interessenten bereits vor dem Studium mit der Realität des Arztberufs bekannt gemacht werden. Sie könnten Erfahrungen sammeln und für sich selbst entscheiden, ob sie eine derartige Laufbahn wirklich verfolgen möchten.
Wer sich danach für ein Medizinstudium entscheidet, entspricht dem Anforderungsprofil, oder ist so entschlossen in seiner Entscheidung, dass er oder sie bereit ist auch die Härten dieses Berufes zu ertragen.
Vorteilhaft wäre auch die Praxisnähe der Auswahl. Ein Absolvieren des Praktikums stellt sicher, dass zumindest Grundfähigkeiten bei der Behandlung und den Umgang mit Patienten bestehen. Die Folge wären mehr Kandidaten für die, forschungstechnisch uninteressanten, Stellen als Hausarzt. Der Ärztemangel würde abgeschwächt werden.
Die Implementierung des Praktikums wäre sehr einfach. Man könnte sich auf existierende Strukturen und Leitlinien stützen. Man müsste nur das bestehende 3-monatige Pflegepraktikum auf ein Jahr verlängern und an den Beginn des Studiums setzen.
Sollte allerdings eine weitere Limitierung der Bewerberzahl gewünscht sein, so lässt sich diese Methode auch ohne weiteres mit anderen Beschränkungen kombinieren. Denkbar wäre eine Prüfungen am Ende des Praktikums, oder eine Reihe von begleitenden Kursen über medizinisches Fachwissen. Notwendig dürften derartige Maßnahmen allerdings nicht sein, selbst ein vergütetes 1-jähriges Praktikum stellt selbst bereits eine ausreichend große Hürde dar, um alle Unentschlossenen zum Umdenken zu bewegen.