Die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament sind für Juni 2024 geplant. Es ist bemerkenswert, dass Länder wie Österreich, Belgien, Malta und Deutschland bereits das Wahlrecht auf 16-Jährige ausgedehnt haben, während Griechenland eine ähnliche Altersgrenze von 17 Jahren festgelegt hat. Bereits im Jahr 2014 erlaubte Schottland 16-Jährigen, am Referendum über die schottische Unabhängigkeit teilzunehmen. Dennoch halten eine bedeutende Anzahl von EU-Ländern das Mindestalter für die Teilnahme an den Europawahlen auf 18 Jahre. Diese Praxis gilt auch für Länder außerhalb der Europäischen Union, wie Serbien.

Angesichts der Tatsache, dass die Europäische Union von Jugendlichen getragen wird, erscheint es vernünftig, in Erwägung zu ziehen, jungen Menschen in allen Mitgliedstaaten das Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr zu gewähren.

Ein solcher Schritt würde keine nachteiligen finanziellen Auswirkungen haben, sondern vielmehr einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und demokratischeren Gesellschaft markieren. Argumente für diese Entscheidung behaupten, dass das Wahlrecht, ob bei Parlaments- oder Kommunalwahlen, ein grundlegendes, unveräußerliches politisches Menschenrecht der aktiven Staatsbürgerschaft ist. Es bildet das Fundament demokratischer, pluralistischer und moderner Rechtsstaaten sowie lokaler Gemeinschaften.

Während das natürliche Wahlrecht nicht absolut ist und verschiedenen Beschränkungen unterliegen kann, schmälert die Begrenzung allein aufgrund des Alters die Legitimität sozialer Entscheidungen. Entscheidungen gewinnen an größerer Legitimität, wenn eine breite Palette von Bürgern an ihrer Annahme beteiligt ist.

Ein historischer Rückblick zeigt Beispiele für inakzeptable Einschränkungen sowohl der aktiven als auch der passiven Wahlrechte, die zunächst in einer modernen und „reifen“ Gesellschaft veraltet erscheinen mögen. Dennoch bestehen auch im 21. Jahrhundert solche Beschränkungen fort, und eine davon ist das Alter, das, wenn es gerechtfertigt ist, kein Problem darstellen muss. Der folgende Text präsentiert begründete Rechtfertigungen für die Senkung der Altersanforderung.

Das Alter, in dem eine Person (aktives) Wahlrecht erwirbt, deutet auf den Zeitpunkt oder die Phase hin, in der vermutet wird, dass die Person über ausreichende Reife verfügt, um am Wahlprozess teilzunehmen. Man erwartet, dass sie dieses Recht klug ausübt, indem sie informierte Entscheidungen trifft und Optionen wählt, die eng mit ihren persönlichen Überzeugungen übereinstimmen und ihre Interessen innerhalb der lokalen Gemeinschaft am besten repräsentieren und widerspiegeln.

In lokalen Gemeinschaften überwiegen oft unterschiedliche Interessen und Weltanschauungen in verschiedenen Generationen. Dies wirft die Frage auf, ob inmitten demografischer Veränderungen und bestehender materieller Disparitäten soziale Macht oder das Prinzip der gleichmäßigen Verteilung individueller Menschenrechte gleichermaßen auf verschiedene Altersgruppen verteilt ist.

Laut Daten oder Prognosen wird der Anteil junger Menschen (im Alter von 20 bis 34 Jahren) in den EU-Mitgliedstaaten bis 2030 voraussichtlich um durchschnittlich 16 Prozent zurückgehen.

Das Wahlrecht sollte jedem freien Bürger innewohnen, sodass die „Beweislast“ für die Beschränkung des Wahlrechts bei Kommunalwahlen, sei es aufgrund des Alters oder eines anderen Kriteriums, beim gesetzgebenden Organ oder Mandat liegt. Um das Wahlrecht zu erwerben und auszuüben, ist es zwingend erforderlich, dass jeder Wähler den Zweck von Wahlen und die Auswirkungen seiner Stimme versteht. Die Vorschriften legen jedoch oft eine rechtliche Vermutung fest, dass Personen unter einem bestimmten Alter die Reife und Fähigkeit zur Verständnis der Bedeutung und Wirkung von Wahlen fehlen. Eine solche Vermutung wird willkürlich festgelegt, und die Altersgrenze variiert auch in verschiedenen Rechtssystemen. Die Akzeptanz der aktuellen Vorstellung, dass die bestehende Altersgrenze ein natürlicher Zustand ist, der nur durch sehr zwingende Argumente geändert werden kann, ist fehlerhaft.

In der heutigen sich wandelnden sozialen Landschaft sollten diejenigen, die auf einer veralteten hohen Altersgrenze bestehen, überzeugende Gründe für die „Erhaltung“ der Beschränkungen liefern.“ Die derzeitige Altersgrenze, die derzeit auf 18 Jahre festgelegt ist, ist kein in Stein gemeißelter natürlicher Zustand; die historische Entwicklung belegt dies.

Der Versuch, die Notwendigkeit des Wahlrechts für Frauen, Arbeitslose, Arme oder Personen unter 21 Jahren zu rechtfertigen, würde heute wahrscheinlich auf Hohn stoßen. Ebenso sollte das Beharren auf einer bestimmten Altersgrenze im Namen der Bevormundung der Jugend mit Skepsis betrachtet werden, insbesondere wenn sich die gesellschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt haben und solche Grenzen veraltet und unnötig machen.

Verbesserung des demokratischen Systems des Staates und der lokalen Gemeinschaft

Jede gesetzliche Änderung, die die Altersgrenze für das Wahlrecht senkt, stärkt das demokratische System des Staates und/oder der lokalen Gemeinschaft, indem sie die Vertretung der Wählerschaft im Verhältnis zur gesamten Bevölkerung erhöht und den Kreis der wahlberechtigten Bürger erweitert. Dadurch wird die Legitimität der Wahlergebnisse verstärkt und die Wahlbeteiligung proportional gesteigert.

Das Erlangen des Wahlrechts ist mit Erreichen des Wahlalters und der Fähigkeit verbunden, die Bedeutung und Auswirkungen von Wahlen zu verstehen, die normalerweise mit dem Erreichen der vollen Rechtsfähigkeit verbunden ist. Die volle Rechtsfähigkeit kann jedoch auch vor Erreichen des Wahlalters erreicht werden. Dennoch wird das Wahlrecht mit Erreichen des Wahlalters (vorgeschlagen auf 16 Jahre) gewährt, ohne gleichzeitig die volle Rechtsfähigkeit zu erlangen. Daher bedeutet das Konzept des Alters, das implizieren soll, dass eine Person zu diesem Zeitpunkt (vollständig) rechtsfähig wird, nicht zwangsläufig, dass sie eine absolute Beschränkung ohne mögliche Ausnahmen darstellt.

Einige Verfassungsgerichte betonen, dass die Rechtsfähigkeit (im Alter von 16 Jahren) nicht mit der Fähigkeit gleichgesetzt werden sollte, das Wahlrecht zu erwerben. Das Argument, dass das Wahlrecht ausschließlich für erfahrene, reife und fähige Entscheidungsträger oder solche mit umfassendem Wissen reserviert sein sollte, wird von vielen internationalen Dokumenten und verschiedenen Entscheidungen internationaler Gerichte zurückgewiesen.

Welche Auswirkungen hätte die Senkung des Wahlalters?

  • Erhöhte Beteiligung von „Jugendlichen“ in der lokalen Gemeinschaft
  • Zukunftsorientierte Entscheidungsfindung
  • Langfristige Entscheidungen
  • Vertretung verschiedener Interessen und
  • Effektivere Vertretung der Interessen junger Menschen

Verbesserung der Legitimität von Wahlen und gewählten Vertretern

Die Senkung des Wahlalters würde die Wählerschaft im Verhältnis zur gesamten Gemeinschaft erweitern und somit die Legitimität von Wahlen und gewählten Vertretern stärken, da sie von einer breiteren Wählerschaft gewählt würden.

Die Senkung des Wahlalters und die Erweiterung der Wählerschaft führen jedoch nicht zwangsläufig zu einer erhöhten Wahlbeteiligung (dem Prozentsatz der wahlberechtigten Wähler, die tatsächlich an Wahlen teilnehmen).

Die Senkung des Wahlalters auf die vorgeschlagenen 16 Jahre für den Erwerb des Wahlrechts und die „Erweiterung“ der Wählerschaft kann zu einer absoluten Zunahme oder einer höheren Wahlbeteiligung führen, jedoch nicht zwangsläufig zu einer Zunahme des proportionalen Anteils im Verhältnis zur (breiteren) Wählerschaft. Wenn die Wahlbeteiligung der „neuen, jüngeren“ Wähler (im Alter von 16 bis 18 Jahren) niedriger wäre als der durchschnittliche Anteil der Wähler in der restlichen Wählerschaft, würde die Gesamtwahlbeteiligung folglich abnehmen. Die absolute Wahlbeteiligung der Wähler – d. h. die Gesamtzahl der wahlberechtigten Wähler, die ihre Stimme abgeben, nachdem das Wahlalter gesenkt wurde – würde jedoch zwangsläufig steigen, vorausgesetzt, dass mindestens ein junger Wähler an den Wahlen teilnimmt und ältere Wähler ihre derzeitigen Wahlbeteiligungsraten beibehalten. Die Einbeziehung neuer (junger) Wähler kann neue Interessen und Werte einführen, die sie vertreten, und möglicherweise andere Altersgruppen mit unterschiedlichen Werten dazu inspirieren, sich aktiver an Wahlen zu beteiligen. Dies fördert wiederum eine breitere Vertretung gesellschaftlicher Interessen.

Im 21. Jahrhundert bleibt das Alter neben Staatsbürgerschaft und/oder Wohnsitz eines der wenigen verbliebenen gesetzlichen Kriterien, die aktive und passive Wahlrechte einschränken. Innerhalb der Europäischen Union ist Diskriminierung aufgrund verschiedener Gründe, einschließlich des Alters und der Staatsangehörigkeit, verboten. Das Wahlrecht ist ein grundlegendes politisches Menschenrecht, das von Natur aus unveräußerlich und nicht übertragbar ist – daher muss jede Einschränkung sorgfältig gerechtfertigt werden.

Nach Ansicht einiger Experten hat die unzureichende Vertretung junger Wähler einen nachteiligen Einfluss auf die Qualität der Entscheidungen sowohl in lokalen als auch in nationalen repräsentativen Gremien.

Dies liegt daran, dass sich diese Gremien übermäßig auf vergangene Probleme konzentrieren, anstatt zukünftige Entwicklungsfragen anzugehen. Daher würde die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, wie vorgeschlagen, ein ausgewogeneres intergenerationales Einfluss auf lokale und nationale Entscheidungsprozesse fördern. Es ist an der Zeit, entschlossenes Handeln wie die Senkung des Wahlalters zu ergreifen, um junge Menschen zu ermächtigen, aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft in der Gegenwart teilzunehmen.

Bogoljub J. Karić wurde 1954 in Peć/Peja geboren. Er schloss sein Studium an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Priština mit Schwerpunkt Geographie ab. Seinen Masterabschluss in „Organisation und Entwicklung von Kleinunternehmen“ erwarb er an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Niš. 1971 gründete er zusammen mit seinen drei Brüdern und seiner Schwester die familieneigene Fabrik „Braća Karić“ in Peć. Im Laufe von fast einem halben Jahrhundert baute er ein großes Unternehmen auf, das weltweit in verschiedenen Sektoren tätig ist, darunter Telekommunikation, Bauwesen, Finanzen, Bildung, Medien, Handel usw.

Der Text wurde uns vom „International Institute for Middle East and Balkan Studies (IFIMES) mit der freundlichen Bitte um Veröffentlichung zugesandt. Wir haben uns erlaubt, ihn ins Deutsche zu übersetzen. Alle Inhalte und Meinungen sind ausschließlich die des Autors.